Jagd - Berechtigung und Vorraussetzungen
Wer die Jagd ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Nun muss nicht wer eine Eigenjagd besitzt
zwangsläufig auch Jäger sein, er kann diese auch an einen Jagdpächter – dieser muss mindestens seit 3 Jahren einen Jagdschein
haben – verpachten oder er kann die Eigenjagd in einen angrenzenden Jagdbezirk eingliedern lassen.
Der Jagdpächter selbst kann - alleine oder mit anderen Jägern - eine Eigenjagd anpachten, wobei unter anderem in der
Regel eine Regulierung des Wildschadens mit dem Verpächter ausgehandelt wird. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit
sich als Jäger einen Begehungsschein von einem Jagdherrn ausstellen zu lassen, hierdurch ist der Jäger berechtigt im
Revier des Jagdherrn die Jagd ausüben. Per Jagderlaubnis kann ein Jäger auch einen Jagdgast in sein Revier einladen,
der Jagdgast muss selbstverständlich im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein. Hierbei sollte sich der Revierinhaber
stets seiner Verantwortung bewusst sein, denn die Vorschriften zum Jagd- und Wildschutz sind grundsätzlich einzuhalten.
Um dies zu gewährleisten kann auch ein behördlich bestätigter Jagdaufseher berufen werden. Der als Jagdschutzberechtigter
fungierende darf Verstöße vor Ort ahnden, er verfügt in gewissem Umfang über polizeiliche Gewalt im Revier.
Um einen Jagdschein zu erhalten wird zunächst die Qualifikation in Bereichen wie Jagdrecht, Ökologie, Land- und Waldbau,
Waffenkunde, Waffenrecht und Wildtierkunde geprüft. Geprüft wird in einem mündlichen, einem praktischen (Reviergang) und
einem schriftlichen Teil. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist teilweise -je nach Bundesland - ein Vorbereitungslehrgang,
das so genannte „grünes Abitur“. Die Voraussetzungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland in einigen Teilen.
Der angehende Jäger muss ein Mindestalter von 16 Jahren haben und ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen.
Die mit der Jägerprüfung verbundene Schießprüfung muss auch die nach dem Waffengesetz vorgeschriebene persönliche Zuverlässigkeit
bestätigen. Weiterhin wird die körperliche Eignung für die Jagd vorausgesetzt und es ist eine gültige
Jagdhaftpflichtversicherung notwendig.
Ausgeübt werden darf die Jagd nur in Jagdbezirken, dies sind immer
Flächen außerhalb umfriedeter Bezirke. Nun gesteht das deutsche Recht jedem Grundeigentümer das theoretische
Jagdrecht zu, was jedoch praktisch den Jagdschein bedingt. Strittig ist allerdings die Tatsache, dass der
Grundeigentümer die Jagd auf seinem Eigentum nicht verbieten kann, da das Jagdrecht immer auch eine Jagdpflicht ist.
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